Auslandsbehandlung bezahlt: Kosten bei Krankenkasse oder Versicherung erstatten lassen

Für gesetzliche und private Versicherte
Weg-Finder je nach Reiseland
Antrag als PDF und Text
Daten bleiben in Ihrem Browser

Sie wurden im Urlaub behandelt, mussten die Rechnung selbst begleichen und fragen sich, wie Sie Ihr Geld zurückbekommen? Dieses Tool erstellt den schriftlichen Erstattungsantrag an Ihre Krankenkasse oder Auslandsreiseversicherung und zeigt Ihnen vorab, welcher Weg für Ihr Reiseland üblich ist und welche Unterlagen Sie beilegen sollten.

Akute Beschwerden? Dieses Tool betrifft ausschließlich die Kostenerstattung nach einer Behandlung. Bei einem medizinischen Notfall wählen Sie in allen EU-Ländern die 112 und suchen ärztliche Hilfe, bevor Sie sich um Papierkram kümmern.

Redaktionell geprüft am: 26.10.2026

1. Ihr Versicherungsschutz und Reiseland
Ihr üblicher Weg:
2. Empfänger des Antrags

Die Anschrift wird bewusst nicht vorausgefüllt. Viele Kassen und Versicherer haben eigene Postadressen für Auslandsrechnungen, die Sie meist in der App oder im Online-Portal finden.

3. Angaben zur Behandlung

Bitte tragen Sie hier keine Diagnose ein. Medizinische Details stehen in den Behandlungsunterlagen, die Sie dem Antrag beilegen.

4. Beigefügte Unterlagen

Haken Sie an, was Sie dem Antrag beilegen. Die Auswahl erscheint als Anlagenverzeichnis im Schreiben.

5. Ihre Daten und Bankverbindung

Mit Klick auf "PDF generieren" bestätigen Sie, dass dieser automatisierte Service
keine Beratung darstellt und Sie den Antrag eigenverantwortlich stellen.

Kosten einer Auslandsbehandlung erstattet bekommen: So funktioniert es

Wer im Urlaub erkrankt oder sich verletzt, wird oft vor Ort zur Kasse gebeten, obwohl er in Deutschland krankenversichert ist. Nach der Rückkehr lässt sich ein Teil der Kosten häufig zurückholen. Entscheidend sind drei Fragen: Wo wurden Sie behandelt, wie sind Sie versichert, und welche Belege haben Sie? Der Generator oben führt Sie durch genau diese Punkte und erstellt daraus ein sachliches Antragsschreiben.

Gesetzlich versichert: Anspruch in EU, EWR, Schweiz und Vereinigtem Königreich

Mit der Europäischen Krankenversicherungskarte (EHIC) auf der Rückseite Ihrer Gesundheitskarte haben Sie bei medizinisch notwendiger Behandlung Anspruch auf Leistungen im staatlichen System des Aufenthaltslandes, zu den dortigen Bedingungen. Das schließt dort übliche Zuzahlungen ein. Rechnet ein Arzt oder eine Klinik außerhalb dieses Systems privat ab, oder konnte die Karte nicht genutzt werden, können Sie die Kosten nach der Rückkehr bei Ihrer Krankenkasse zur Erstattung einreichen. Rechtsgrundlagen sind insbesondere die EU-Verordnungen zur Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit sowie § 13 SGB V.

Länder mit Sozialversicherungsabkommen

Mit einigen Staaten außerhalb der EU bestehen Abkommen, die gesetzlich Versicherten Leistungen bei einem Aufenthalt ermöglichen. Hier wird häufig ein Anspruchsnachweis benötigt, den die Krankenkasse vor der Reise ausstellt (umgangssprachlich oft "Auslandskrankenschein" genannt). Welche Länder aktuell dazugehören und welche Dokumente nötig sind, erfahren Sie bei Ihrer Krankenkasse oder bei der Deutschen Verbindungsstelle Krankenversicherung - Ausland (DVKA).

ReisezielGesetzlich versichertTypischer Weg
EU, EWR, Schweiz, Vereinigtes KönigreichEHIC (bzw. GHIC im Vereinigten Königreich) vorlegen, staatliche Behandler nutzenBei Selbstzahlung Erstattungsantrag bei der Krankenkasse, Erstattung nach den Sätzen des Behandlungslandes
Abkommensstaaten (z. B. Türkei, Tunesien)Anspruchsnachweis der Krankenkasse vor der Reise, Behandlung bei VertragseinrichtungenRückfrage bei der Kasse, ob und wie nachträglich erstattet wird
Alle übrigen LänderIn der Regel kein Leistungsanspruch für UrlaubsbehandlungenAuslandsreisekrankenversicherung bzw. Ihr privater Tarif

Warum es oft nicht den vollen Betrag gibt

Die gesetzliche Krankenkasse erstattet im Normalfall nur bis zu der Höhe, die für Versicherte im Behandlungsland vorgesehen ist. Private Kliniken oder Privatärzte liegen preislich oft darüber. Zuzahlungen und unter Umständen Verwaltungskosten werden abgezogen. Die Differenz können Sie, sofern vorhanden, bei einer Auslandsreisekrankenversicherung geltend machen, wenn deren Bedingungen das vorsehen.

Privat versichert oder Auslandsreiseversicherung

Private Krankenversicherungen und Auslandsreisekrankenversicherungen leisten nach ihren Versicherungsbedingungen. Wichtig sind der Geltungsbereich, mögliche Selbstbehalte und die Meldepflichten. Viele Tarife verlangen, dass ein Versicherungsfall unverzüglich gemeldet wird, bei stationären Aufenthalten teils schon während des Aufenthalts. Die Originalrechnung samt Zahlungsnachweis ist in aller Regel Pflicht. Manche Reiseversicherungen zahlen nur den Anteil, den die gesetzliche Kasse nicht übernimmt.

Diese Unterlagen sollten Sie bereithalten

Originalrechnung mit Behandlungsdatum und Leistungsbeschreibung, Nachweis der Zahlung, Behandlungs- oder Arztbericht, Rezepte bei Arzneimitteln und, falls zutreffend, eine Kopie der EHIC. Fremdsprachige Unterlagen sollten Sie wenn möglich übersetzen lassen oder zumindest die wesentlichen Angaben kurz zusammenfassen. Die Kasse kann weitere Nachweise anfordern.

Datenschutz: Gesundheitsdaten sparsam weitergeben

Dieses Tool verarbeitet Ihre Eingaben ausschließlich lokal in Ihrem Browser, es werden keine Daten an unseren Server übertragen. Im Antragsschreiben selbst ist keine Diagnose nötig. Medizinische Details gehören in die Behandlungsunterlagen, die Sie ausschließlich an Ihre Versicherung senden.

Erstattung bei Ihrer Krankenkasse oder Versicherung

Der Antrag ist inhaltlich bei allen Kassen und Versicherern gleich aufgebaut. Unterschiede bestehen vor allem bei Einreichungswegen (Post, App, Portal) und Postadressen. Das Schreiben oben können Sie daher unter anderem für folgende Kassen und Versicherer verwenden:

Gesetzliche Krankenkassen

Private Krankenversicherungen und Auslandsreiseversicherungen

Zwischen Fix my Trip und den genannten Unternehmen besteht keine Verbindung. Die Nennung dient allein der Orientierung.

Häufige Fragen (FAQ) zur Erstattung von Auslandsbehandlungen

Erstattet meine gesetzliche Krankenkasse Behandlungskosten im Ausland?

Innerhalb der EU, des EWR, der Schweiz und des Vereinigten Königreichs haben gesetzlich Versicherte bei medizinisch notwendiger Behandlung Anspruch auf Leistungen wie die Versicherten des Aufenthaltslandes. Wurde privat bezahlt, kann nach der Rückkehr ein Erstattungsantrag bei der Krankenkasse gestellt werden. Erstattet wird nach den Sätzen des Behandlungslandes, ein Eigenanteil kann bleiben.

Was tun, wenn ich ohne Europäische Krankenversicherungskarte selbst zahlen musste?

Bewahren Sie Originalrechnung, Zahlungsnachweis und Behandlungsbericht auf und reichen Sie diese nach der Rückkehr bei Ihrer Krankenkasse ein. Schildern Sie im Antrag, warum die Karte nicht genutzt werden konnte. Ob und in welcher Höhe erstattet wird, entscheidet die Krankenkasse.

Warum bekomme ich nicht den gesamten Rechnungsbetrag erstattet?

Gesetzliche Kassen erstatten in der Regel nur bis zu der Höhe, die für Versicherte im Behandlungsland üblich ist. Private Kliniken und Privatärzte rechnen oft höher ab. Zuzahlungen und gegebenenfalls Verwaltungskosten können abgezogen werden. Eine Auslandsreisekrankenversicherung kann die Differenz abdecken, wenn ihre Bedingungen das vorsehen.

Wann zahlt die Auslandsreisekrankenversicherung statt der Krankenkasse?

Das hängt von den Bedingungen Ihres Tarifs ab. Sie greift typischerweise bei Behandlungen außerhalb des Schutzes der gesetzlichen Kasse oder ergänzend zu ihr. Prüfen Sie Geltungsbereich, Meldepflichten und Erstattungsregeln in Ihren Versicherungsbedingungen.

Wie lange habe ich Zeit für den Erstattungsantrag?

Für Erstattungsansprüche gegen gesetzliche Krankenkassen gilt in der Regel eine vierjährige Verjährung, bei privaten Versicherern meist drei Jahre. Vertragliche Meldefristen können deutlich kürzer sein. Reichen Sie den Antrag deshalb möglichst zeitnah nach der Rückkehr ein.

Wichtige Hinweise vor dem Absenden

Reichen Sie nur Kopien ein, wenn die Versicherung nicht ausdrücklich Originale verlangt, und behalten Sie eine vollständige Kopie Ihres Antrags. Fragen Sie bei größeren Beträgen vorab telefonisch bei Ihrer Kasse nach, welche Unterlagen sie konkret braucht. Bei Ablehnung können Sie in der Regel schriftlich Widerspruch einlegen; die Rechtsbehelfsbelehrung im Bescheid nennt die Frist.

Über diese Seite

Unsere Ratgeber und Generatoren werten gesetzliche Grundlagen und öffentliche Verwaltungsinformationen aus. Sie werden von Marc (Projektleitung) & Team entwickelt, um Reisenden eine strukturierte Selbsthilfe bei Reiseproblemen zu ermöglichen.

Wichtiger Hinweis: Diese Seite gibt keine medizinischen Ratschläge und keine individuelle Rechts- oder Versicherungsberatung. Bei Fragen zu Ihrem Leistungsanspruch wenden Sie sich bitte an Ihre Krankenkasse, Ihren Versicherer oder eine Verbraucherzentrale.

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