Flug verspätet, Hotel dreckig oder unberechtigte Stornokosten? Reisekonzerne spielen oft auf Zeit. Drehen Sie den Spieß um: Erstellen Sie mit unseren interaktiven Tools in nur 3 Minuten rechtssichere Forderungen und Checklisten.
Oftmals verstecken sich Airlines und Reiseveranstalter hinter komplexen AGBs und Textbausteinen, um Verbraucher zu zermürben. Fix my Trip liefert Ihnen das digitale Schutzschild: Nutzen Sie unsere intelligenten Tools zur optimalen Reisevorbereitung oder generieren Sie maßgeschneiderte PDF-Dokumente, um Entschädigungen auf Augenhöhe einzufordern. Holen Sie sich zurück, was Ihnen zusteht – komplett gebührenfrei.
Prüfen Sie Ihren Anspruch nach EU-Verordnung 261/2004 und fordern Sie pauschal bis zu 600€ Entschädigung von Ihrer Airline.
Notkäufe abrechnen und Schadensersatz für verlorenes oder beschädigtes Gepäck fordern (nach Montrealer Übereinkommen).
Flug storniert oder verpasst? Selbst bei Billigtarifen muss die Airline Ihnen nicht angefallene Steuern und Gebühren erstatten.
erstellen Sie die Inventarliste samt Schadenersatzschreiben für Airline oder Reisegepäckversicherung.
Schimmel, Baulärm oder schlechtes Essen? Berechnen Sie Ihre Preisminderung nach der Frankfurter Tabelle und fordern Sie Geld zurück.
Vermeiden Sie Abzocke: Prüfen Sie, ob geforderte Stornogebühren rechtmäßig sind oder generieren Sie einen juristischen Widerspruch.
Schluss mit teuren Handyrechnungen im Ausland. Prüfen Sie die eSIM-Fähigkeit Ihres Smartphones und finden Sie günstige Datentarife.
Lassen Sie sich am Schalter keine unnötigen Versicherungen aufschwatzen und fechten Sie unberechtigte Schadensforderungen ab.
Schritt-für-Schritt-Anleitung zur Durchsetzung Ihrer Ansprüche inklusive Übersicht und Links zu allen Schlichtungsstellen.
Airline oder Reiseveranstalter zahlt nicht? Erstellen Sie eine formal korrekte letzte Mahnung mit Fristsetzung zur Erstattung.
Erstellen Sie den Reklamationsantrag an Ihre Bank oder Ihren Kreditkartenanbieter.
Fristsetzung & Forderungsschreiben zur Kostenerstattung
Erstellen Sie den Erstattungsantrag für Ihre gesetzliche oder private Krankenversicherung
Erstellen Sie die Anmeldung Ihrer Erstattungsansprüche beim Sicherungsgeber oder Insolvenzverwalter